Ratgeber zur Basisrente
Rürup-Rente: was sie bringt und für wen sie passt
Die Rürup-Rente ist eine private Rente mit Steuervorteil. Beiträge sind 2026 bis 30.826 € voll absetzbar, ausgezahlt wird ein Leben lang. Wir erklären, wann sich das rechnet und wann nicht.
Für wen sich die Rürup-Rente lohnt
Alle Gruppen im VergleichSelbstständige
Wer keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder zu einem Versorgungswerk zahlt, kann den vollen Höchstbetrag nutzen.
Angestellte mit hohem Einkommen
Angestellte verbrauchen mit ihren Rentenbeiträgen einen Teil des Höchstbetrags, einschließlich des steuerfreien Arbeitgeberanteils.
Beamte
Beamte zahlen keine Rentenbeiträge. Ihr Höchstbetrag sinkt trotzdem um den Betrag, den sie als Pflichtversicherte zahlen müssten.
Sparer ab 50
Manche Verträge sehen nur einen einmaligen Beitrag vor. Bei anderen sind Zuzahlungen möglich.
Vorteile und Nachteile
Ausführlich erklärt
Der Steuervorteil 2026 hängt vom Höchstbetrag und vom Steuersatz ab
Was der Abzug in Euro spart, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 Euro, dem Grundfreibetrag 2026, fällt keine Einkommensteuer an. Für zu versteuernde Einkommen von 69.879 bis 277.825 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 2026 42 Prozent. Solange das Einkommen in diesem Bereich bleibt, mindert jeder abgezogene Euro die Einkommensteuer um 42 Cent.
Mit eigenen Zahlen rechnen Sie im Steuerrechner. Abzug und Besteuerung im Einzelnen stehen auf der Seite zu den Steuervorteilen der Rürup-Rente.
Die Rente wird nach dem Jahr des Rentenbeginns besteuert
Die Rürup-Rente wird wie die gesetzliche Rente als sonstige Einkünfte besteuert. Steuerpflichtig ist ein Anteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Ab dem Jahr nach Rentenbeginn wird der steuerfreie Teil der Rente für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Der Besteuerungsanteil ist kein Steuersatz. Wie viel Steuer anfällt, hängt von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen im Alter ab. Mit jedem späteren Jahrgang steigt der Anteil, bis er bei Rentenbeginn 2058 100 Prozent erreicht.
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil |
|---|---|
| bis 2005 | 50,0 % |
| 2026 | 84,0 % |
| 2027 | 84,5 % |
| 2040 | 91,0 % |
| 2058 | 100,0 % |
Welche Verträge als Rürup-Rente zertifiziert werden
Beiträge zählen steuerlich nur, wenn der Vertrag nach § 5a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert ist. Anbieter sind unter anderem Lebensversicherer, Kreditinstitute, Fondsgesellschaften, Pensionskassen und Pensionsfonds. Auch ein Fondsprodukt kann eine Basisrente sein, muss aber eine lebenslange Leibrente zahlen.
Die einzelnen Formen beschreibt die Seite zu den geförderten Produkten.
Was sich am 1. Januar 2027 ändert
- Riester für Selbständige: 2026 steht der Riester-Abzug von bis zu 2.100 Euro einschließlich Zulage den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamten, Richtern, Soldaten und diesen gleichgestellten Personen offen – nicht pflichtversicherte Selbständige gehören nicht dazu. Ab dem 1. Januar 2027 werden auch Selbständige gefördert, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen. Voraussetzung ist, dass sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben. Der Abzug beträgt dann bis zu 1.800 Euro zuzüglich Zulage.
- Neue Basisrentenverträge: Bis Ende 2026 muss der Anbieter vor Vertragsschluss ein individuelles Produktinformationsblatt aushändigen – außer bei Verträgen, deren Auszahlungsphase unmittelbar nach der Einzahlung eines Einmalbetrags beginnt. Für Basisrentenverträge ab 2027 entfällt diese Pflicht nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Regeln zu Kosten und Informationspflichten weiter.
- Besteuerung: Bei Rentenbeginn 2027 sind 84,5 Prozent der Rente steuerpflichtig.
- Pfändungsschutz: Die geschützten Beträge werden zum 1. Juli 2027 angepasst und danach alle fünf Jahre.
Der Höchstbetrag 2027 steht noch nicht fest. Die Verordnung mit den Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 liegt nur als Entwurf vor und muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden.
Diese Seite erklärt die Rechtslage, Stand 2. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Neu im Ratgeber
Alle RatgeberHäufige Fragen
Kann ich die Rürup-Rente schon vor dem 62. Lebensjahr beziehen?
Die Altersrente beginnt bei Verträgen ab 2012 frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, beginnt sie frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Früher zahlt nur eine vereinbarte Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Verdoppelt sich der Höchstbetrag für jedes Ehepaar?
Nein, nur bei zusammenveranlagten Ehegatten. Dann beträgt er 2026 zusammen 61.652 Euro. Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe. Auch der verdoppelte Betrag umfasst alle Altersvorsorgeaufwendungen beider Partner, also auch ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Zählt eine Zuzahlung im Dezember noch für dieses Jahr?
Ja. Beiträge zählen für das Kalenderjahr, in dem sie gezahlt werden; regelmäßig wiederkehrende Beiträge, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt werden, zählen für das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Voraussetzung ist ein Vertrag, der Zuzahlungen zulässt, und noch freier Platz im Höchstbetrag des Jahres.
Kann ich meine Partnerin ohne Trauschein absichern?
Nicht über die Rürup-Rente. Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes sind nur der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht. An andere Personen darf der Vertrag keine Hinterbliebenenrente zahlen; an die Erben fließt nur die Rente bis zum Ende des Todesmonats. Welche Absicherung außerhalb der Rürup-Rente möglich ist, klären Sie mit einem Versicherungsmakler.
Wie werden spätere Rentenerhöhungen besteuert?
Ab dem Jahr nach Rentenbeginn wird der steuerfreie Teil der Rente als fester Betrag für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Steigt die Rente durch eine regelmäßige Anpassung, bleibt dieser Teil gleich; ändert sich der Jahresbetrag der Rente aus anderem Grund, wird der steuerfreie Teil im selben Verhältnis angepasst. Erhöhungen durch regelmäßige Anpassungen sind deshalb in voller Höhe steuerpflichtig.
Redaktion und Fachprüfung
Wer hinter rueruprente24.de steht
Gründer & Geschäftsführer, Herausgeber von rueruprente24.de
Finanzanalystin und Wirtschaftsredakteurin