Wie entsteht die Lücke bei der gesetzlichen Rente?
Selbst wer ein Leben lang in Vollzeit gearbeitet hat, wird im Alter eine Rente beziehen, die nicht dem letzten Einkommen entspricht. Zwar besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des Einkommens, den gezahlten Rentenbeiträgen und der bezogenen Rente. Wer also viel verdient und entsprechend hohe Beiträge bezahlt, bekommt eine höhere Rente als Arbeitnehmer mit einem geringen Lohn oder Gehalt. Dennoch zeigt ein Blick auf den letzten Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung, wie viel Sie mit dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand voraussichtlich an Rente erhalten – und die Deckungslücke zu Ihrem heutigen Gehalt fällt sofort ins Auge.
Eine Ursache liegt in der Alterspyramide, nach der die Menge der Beitragszahler in Deutschland immer weiter sinkt. Dieser fallenden Zahl der Einzahler steht eine zunehmende Menge an Rentenempfängern gegenüber. Im Ergebnis muss die individuelle Rente des Einzelnen sinken. Je früher man das versteht und gegensteuert, desto leichter lässt sich die Rentenlücke mit wenig Aufwand schließen.
Wie beeinflussen Sie selbst die Höhe Ihrer Rente?
Zu dieser Rentenlücke durch die demografische Entwicklung in Deutschland kommen noch die Ausfälle, die Sie selbst im Lauf Ihres Berufslebens verursacht haben. Zum einen gibt es im Lebenslauf häufig Zeiten, in denen Sie nicht oder weniger arbeiten – und deshalb auch weniger in die gesetzliche Rente einzahlen.
Schon eine vorübergehende oder gar dauerhafte Teilzeitbeschäftigung sorgt dafür, dass Sie weniger Beiträge zahlen und deshalb weniger Rente im Alter bekommen. Hinzu kommen unbezahlte Urlaube oder andere Phasen im Berufsleben, in denen keine Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt werden. Bleiben Sie aufgrund der Erziehung Ihrer Kinder eine Weile zu Hause oder sind Sie ausschließlich als Hausfrau oder Hausmann tätig, fallen ebenso keine Zahlungen für die Rente an. Als Selbstständiger wiederum unterliegen Sie unter Umständen nicht der gesetzlichen Rentenversicherung und zahlen deshalb nicht in die Rente ein.
Die genannten Personengruppen eint bei aller Unterschiedlichkeit eine Gemeinsamkeit: Sie zahlen über einen kurzen oder auch längeren Zeitraum nicht in die Rentenkasse ein. In der Folge sinkt der Anspruch auf Zahlung einer gesetzlichen Rente.
Welche Folgen entstehen durch Ausfallzeiten bei Ihrer Rente?
Ausfallzeiten bei der Einzahlung in die Rentenkassen wirken sich natürlich durch eine geringere Rente aus. Wenn Sie längere Zeit keine Beiträge gezahlt haben, sinkt die Höhe Ihrer Rente im Alter. Dadurch wird die Deckungslücke mit dem Eintritt in den Ruhestand noch größer. Sofern Sie dennoch auf insgesamt 45 Versicherungsjahre kommen, erhalten Sie Ihre Rente allerdings ohne Abschläge. Diese Abschläge senken Ihre Rente noch weiter und machen bei einem vorzeitigen Ruhestand mit 0,3 Prozent pro Monat durchaus eine nennenswerte Größenordnung aus.
Noch dramatischer ist die Situation für Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen. Dazu sind insgesamt 35 Versicherungsjahre nachzuweisen. Wer einige Jahre selbstständig war oder aus anderen beruflichen oder privaten Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kommt unter Umständen nicht auf diese 35 Jahre. In der Folge bleibt nur die Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen.
Wie verringert man die Rentenlücke?
In erster Linie haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihre Deckungslücke im Alter durch eine private Vorsorge zu schließen. Private Lebens- oder Rentenversicherungen, der Kauf einer Kapitalanlage mit Mietzahlung oder der Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung sind bekannte und beliebte Wege, um die Deckungslücke im Alter mindestens zu vermindern. Doch darüber hinaus gibt es gerade für Menschen, die die 35 Versicherungsjahre nicht erreichen, noch einige Alternativen.
Zum einen können Sie freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen. Dadurch sichern Sie die vollwertige Versicherungszeit ab und erhöhen Ihren Anspruch auf die gesetzliche Rente. Zum anderen sind aber auch Minijobs eine interessante Lösung. Sie kommen für Schüler und Studenten, für Rentner und auch für Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in Frage.
Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag in die Rentenkasse ein. Allerdings erhöht sich bei Schülern, Studenten und Rentnern die Beitragszeit, was sich unmittelbar auf Ihren Rentenanspruch auswirkt. Diese Variante ist im Prinzip für alle empfehlenswert, die die Zahl ihrer beitragspflichtigen Jahre aufstocken wollen.
Fazit: Die Rentenlücke lässt sich auf mehreren Wegen schließen
Eine Deckungslücke bei der gesetzlichen Rente muss nicht sein. Es gibt unterschiedlichste Alternativen, sie zu schließen, sofern man rechtzeitig damit beginnt. Gerade Schüler und Studenten, aber auch Rentner haben gute Chancen, mit einem Minijob noch etwas für ihren Rentenanspruch zu tun. Wer einen Minijob aufnimmt, führt einen pauschalen Beitrag in die Rentenversicherung ab und verlängert dadurch die Versicherungsdauer. Auf den Rentenanspruch wirkt sich dies unmittelbar positiv aus, so dass Sie Ihre individuelle Rentenlücke verringern können.