Rürup-Rente - So wirkt der Steuervorteil
Der steuerliche Vorteil wird in der Regel als erstes und wichtigstes Argument genannt, wenn es um die Vorzüge der Rürup-Rente geht. Schaut man sich die Bedingungen für die Rürup-Rente genauer an, wird schnell verständlich, warum das so ist.
Im Vergleich zur Riester-Rente gelten für den Abschluss einer Rürup-Rente keine besonderen Voraussetzungen. Wer eine Riester-Rente abschließen will, muss in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen oder einen Ehepartner haben, der zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehört. Bei der Rürup-Rente gibt es solche Auflagen nicht, sie kann von jedermann abgeschlossen werden.
Die eingezahlten Beiträge sind in hohem Maße von der Steuer absetzbar. Im Jahr 2020 ist der abzugsfähige Betrag auf 90 Prozent von 25.046 Euro im Jahr begrenzt. Von den 24.305 Euro sind noch die Beiträge abzuziehen, die in die gesetzliche Rente eingezahlt wurden. Dieser Abzug gilt für alle, die gesetzlich rentenversichert sind und zusätzlich eine Rürup-Rente abgeschlossen haben. Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, dürfen 88 Prozent von 24.305 Euro in voller Höhe absetzen.
Die gezahlten Beiträge werden als Sonderausgabenabzug in der jährlichen Steuererklärung angegeben. Sie senken das zu versteuernde Einkommen und reduzieren damit die Steuerlast unmittelbar. Dieser Steuervorteil in der Ansparphase gilt bei keiner anderen Form der privaten Altersvorsorge in dieser Größenordnung.
Wer profitiert am meisten von dem Steuervorteil der Rürup-Rente?
In erster Linie ist der Sonderausgabenabzug für Menschen mit einer hohen Steuerlast von Vorteil. Dazu gehören natürlich die sogenannten Gutverdiener und damit Arbeitnehmer mit einem recht hohen Einkommen und einem entsprechend hohen Steuersatz. Ein bestimmter Wert oder ein fester Steuersatz sind allerdings nicht genannt, somit ist es immer ein wenig Ihrer individuellen Einschätzung überlassen, ob Sie Ihre Steuerlast als so hoch empfinden, dass Sie sie mit einer steuerbegünstigten Altersvorsorge senken wollen.
Auch für Beamte ist die Rürup-Rente interessant, wenn sie ihre Bezüge im Alter aufstocken wollen. Für alle Selbstständigen, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist die Rürup-Rente ebenfalls attraktiv, da sie an keinerlei Voraussetzungen geknüpft ist und deshalb für jeden zugänglich ist. Dadurch profitieren letztlich alle Personen von dieser privaten Altersvorsorge, die sich nicht gesetzlich versichern können oder wollen.
Für wen ist die Rürup-Rente nicht geeignet?
Für Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen oder mehreren Kindern ist die Riester-Rente in der Regel die bessere Wahl. Der Versicherte erhält hier eine staatliche Grundzulage in Höhe von 180 Euro pro Jahr und eine Kinderzulage für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Kinderzulage liegt bei 300 Euro pro Jahr.
Um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen, sind lediglich vier Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr in den Vertrag einzuzahlen. Die Zulagen erhöhen die Rendite der Riester-Rente, dem gegenüber steht ein eher überschaubarer Steuervorteil aufgrund des geringen Einkommens und der niedrigeren Steuerlast. Zwar spricht nichts dagegen, dass dieser Personenkreis eine Rürup-Rente als Ergänzung für die Altersvorsorge abschließt, doch die Riester-Rente dürfte in der Regel die erste Wahl sein.
Welche weiteren Vorzüge hat die Rürup-Rente?
Ein weiterer Pluspunkt dieser Altersvorsorge ist der Zinses-Zins-Effekt, der bei längerer Laufzeit nicht zu unterschätzen ist. Je länger Sie nämlich in den Vertrag einzahlen, desto höher sind die Zinsen auf die geleisteten Beiträge. Sie werden Ihrem Vertrag jedes Jahr gutgeschrieben und erhöhen das Kapital. Somit werden die einmal gutgeschriebenen Zinsen in den nächsten Jahren weiter verzinst. Dieser Zinses-Zins-Effekt ist umso höher, je länger Sie den Vertrag laufen lassen. Deshalb lohnt es sich, den Rürup-Vertrag schon frühzeitig abzuschließen, um ihn dann so lange wie möglich zu besparen. So erzielen Sie übrigens schon mit einem recht geringen Beitrag pro Monat ein interessantes Ergebnis.
Beim Abschluss Ihres Vertrags sollten Sie darauf achten, flexible Versicherungsbedingungen zu wählen. Gerade für Selbstständige bietet es sich an, in einem Jahr mit einer guten Geschäftsentwicklung mehr in den Vertrag einzuzahlen und ein weniger guten Jahren ein wenig zu reduzieren. Wählen Sie deshalb einen Vertrag aus, bei dem Sie sich diese flexible Einzahlung erhalten.
Fazit: Die flexible Rürup-Rente ist nicht nur bei hoher Steuerlast attraktiv
Obwohl die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase versteuert werden muss, ist sie eine Form der Altersvorsorge, die für fast jeden interessant ist. Die eingezahlten Beiträge dürfen im Rahmen der zulässigen Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt und wenn die Ansprüche nicht übertragbar und nicht zu vererben sind. Da für den Abschluss der Rürup-Rente keine bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen sind, bietet sie sich für nahezu jeden Versicherten an, der sich eine zusätzliche Altersvorsorge mit Steuereffekt aufbauen will.