Mit Einmalzahlungen Rürup-Rente deutlich aufstocken
Gerade für Selbständige gibt es noch eine weitere, attraktive Alternative, die Beiträge zur Rürup-Rente zu leisten: die Einmalzahlung zur Rürup-Rente.
Diese Einmalzahlung zur Rürup-Rente kann mit bis zu 55.130,40 Euro jährlich erfolgen und ist steuerlich ansetzbar. 2024 können bereits 100 Prozent der Gesamtsumme angesetzt werden – und es wird jedes Jahr mehr. Diese Sonderzahlungen in die Rürup-Rente in Form der Einmalzahlungen sind besonders interessant für Rürup-Sparer, für die die Rentenzeit bereits in naher Zukunft ist. Denn diese haben häufig gerade dann liquide Mittel zur Verfügung, die sie in die Rürup-Rente stecken können – eben durch Einmalzahlungen. Durch den Rückzug aus dem Unternehmen (Auszahlung) oder gar den Verkauf der Firma haben Selbständige oftmals genug Geld „übrig“, um eine erhebliche Summe als Einmalzahlung in die Rürup-Rente einfließen zu lassen. Und das hat einen bedeutenden Vorteil für die Rürup-Sparer: Diese Einmalzahlungen in die Rürup-Rente sind steuerlich ansetzbar, da sie in der Ansparphase der Rürup-Rente erfolgen. Gleichzeitig aber kann das Rürup-Rentenkapital durch die Einmalzahlungen enorm aufgestockt werden. Die monatliche Auszahlung der Rürup-Rente kann so deutlich höher ausfallen.
Renditesteigerung durch – eine Beispielrechnung
Ein 55-jähriger Rürup-Sparer kann durch eine Einmalzahlung bei wirtschaftlich guter Entwicklung und daraus resultierenden, hohen Gewinnen eine Rendite von bis zu 7 % erwirtschaften. Verbraucherschützer errechneten diesen Betrag als größtmögliche Rendite bei der Rürup-Rente. Als Faustregel zur Rürup-Rente bezeichnete die BILD: „Je näher man sich am Ruhestand befindet und je höher der zu versteuernde Gewinn, desto eher lohnt sich das Rürup-Konzept“.
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