Doch warum ist das so? Und welche Möglichkeiten haben Versicherte, die gerne eine Rürup Rente abschließen wollen und die dennoch eine Familie für ihren Todesfall finanziell schützen wollen? Bei geschickter Gestaltung des Versicherungsvertrags gibt es tatsächlich Optionen, mit denen man einerseits von den Vorteilen der steuerlich geförderten Rente profitieren kann und andererseits auch die Familie ausreichend absichern kann.
Eine Basisrente wie die gesetzliche Rente
Wer eine Rürup-Rente abschließt, muss wissen, dass diese Form der Altersvorsorge als Basisrente konzipiert ist. Die vertragliche Gestaltung orientiert sich an den Vorgaben der gesetzlichen Rente. Die gesetzliche Rente gehört ebenfalls zur Basisversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz von 2005, deshalb ist es verständlich, dass der Gesetzgeber für beide Renten ähnliche Vorgaben gemacht hat. Wie die gesetzliche Rente sieht die Rürup Rente für den Versicherten eine lebenslange Rentenzahlung vor. Unabhängig davon, wie alt der Versicherte letztlich wird, leistet die Versicherung also jeden Monat eine Rentenzahlung, bis der Versicherte verstirbt. Selbst wenn das angesparte Kapital irgendwann aufgebraucht wäre, würde die Leistung weiterlaufen. Damit hat der Versicherte die Gewissheit, dass die Rentenleistung bis ins hohe Alter zuverlässig fließt. Die lebenslange Rentenzahlung ist einer der größten Vorteile der Rürup-Rente.
Nicht vererbbar und nicht übertragbar
Da die Rürup Rente ganz ähnlich wie die gesetzliche Rente funktioniert, sind die Ansprüche auch nicht übertragbar oder vererbbar. Auch eine Beleihung oder eine Veräußerung der Ansprüche kommt nicht in Frage. Somit können Erben nach dem Ableben der versicherten Person nicht verlangen, dass die Rentenzahlung an sie weitergeleistet wird. Weder die Übertragung noch die Vererbung an Ehepartner oder Kinder kommen in Frage. Nach dem Willen des Gesetzgebers wären die Hinterbliebenen beim Abschluss einer Rürup Rente also ohne Schutz, wenn die versicherte Person verstirbt. Tritt der Todesfall in recht jungen Jahren kurz nach dem Rentenbeginn ein und sind die Hinterbliebenen noch aktive und rüstige Rentner, wären sie also unter Umständen recht lange darauf angewiesen, aus eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, weil keine Leistung an die Hinterbliebenen fließt. Um den Ehepartner und vielleicht die Erben doch noch zu schützen, kann eine Rürup Rente mit optionalen Bausteinen versehen werden. Diese Bausteine bieten fast alle Versicherer an, um die steuerlich attraktive Rente auch für Familien interessant zu machen, die sich im Alter noch irgendwie unterstützen wollen. Zu unterscheiden ist allerdings die vertragliche Gestaltung für den Todesfall in der Anspar- und in der Auszahlungsphase.
Beitragsrückgewähr bei Tod in der Ansparphase
Solange die Ansparphase läuft, erhält der Versicherte natürlich keine Rentenzahlung. Verstirbt er in der Ansparphase, wären eigentlich die gesamten eingezahlten Beiträge verloren. Gerade bei länger laufenden Verträgen hätte die versicherte Person also viele Jahre lang seine Beiträge gezahlt, ohne eine Leistung zu erhalten. Und auch die Erben hätten keinen Anspruch auf eine Auszahlung, weil die Rürup Rente ja grundsätzlich nicht zu vererben oder zu übertragen ist. Allerdings können Rürup-Versicherungsverträge um eine Absicherung der Hinterbliebenen ergänzt werden. Damit soll die steuerlich geförderte Rente noch attraktiver gemacht werden. Verstirbt die versicherte Person in der Ansparphase, besteht die Absicherung üblicherweise in der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Diese sind also nicht verloren, wenn die versicherte Person in der Ansparphase verstirbt. Abhängig von der bisherigen Laufzeit des Vertrags erhalten die Hinterbliebenen folglich eine mehr oder weniger große Zahlung aus bisher angesparten Beiträgen.
Eine Rentengarantiezeit zum Schutz der Familie
Etwas anders ist die vertragliche Gestaltung, wenn die versicherte Person in der Auszahlungsphase verstirbt. Im Rürup-Vertrag kann nämlich eine Rentengarantiezeit vorgesehen werden. Die Rentengarantiezeit gibt die Zeitspanne an, in der die Rentenzahlung in vollem Umfang weiterläuft, selbst wenn die versicherte Person verstirbt. In der Regel beträgt die Rentengarantiezeit fünf Jahre, kürzere oder längere Laufzeiten sind möglich. Anders als die gesetzliche Rente mit der Witwenrente wird also keine lebenslange Rentenzahlung an die Hinterbliebenen gewährt. Trotzdem ist der Ehepartner für einen gewissen Zeitraum nach dem Ableben der versicherten Person geschützt. Wissen muss man außerdem, dass nur der Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder als Berechtigte vorgesehen werden können. Ein Lebenspartner oder erwachsene Kinder erhalten keine Leistungen aus der Rürup Rente. Doch auch hier ist die Rürup Rente ähnlich wie die gesetzliche Rente gestaltet, denn auch sie sieht für den Lebenspartner oder für erwachsene Kinder keine Zahlungen von Witwen- oder Waisenrenten vor.
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