Sie wurde tatsächlich so konzipiert, dass man sich nicht nur eine solide Vorsorge für den Ruhestand aufbauen kann, sondern dass man sogar noch Steuern sparen kann. Wie hoch der Rürup Rente Steuervorteil ist, und wie sie davon profitieren können erfahren sie hier.
Die Beiträge dürfen abgesetzt werden
Zuerst muss man wissen, dass die gezahlten Versicherungsbeiträge für die Rürup-Rente abzusetzen sind. In der Ansparphase kann man sie also Jahr für Jahr bei der Steuererklärung angeben. Durch die Beitragszahlungen reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch der Steuervorteil ist, hängt natürlich vom persönlichen Steuersatz ab. Als Richtlinie kann gelten, dass die Steuerersparnis umso höher ist, je höher auch der persönliche Steuersatz ist. Doch leider sind die Beiträge nicht in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.
Der Gesetzgeber beschränkt die Abzugsfähigkeit
Alleinstehende können im Jahr 29.344 Euro an Beiträgen bei der Steuer angeben. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Beitrag sogar. Von den 29.344 Euro können Alleinstehend 100 Prozent steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag ist einerseits an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt und andererseits an den aktuellen Beitragssatz zur Rentenversicherung gebunden. Sofern mindestens eine dieser beiden Größen steigt, erhöht sich auch der abzugsfähige Beitrag. Außerdem steigt der Prozentsatz von derzeit 100 Prozent Jahr für Jahr um zwei Prozent an bis im Jahr 2025 insgesamt 100 Prozent der gezahlten Beiträge bis zur geltenden Höchstgrenze abziehbar sind. Der Gesetzgeber hat also die Abzugsfähigkeit begrenzt, trotzdem steigt die Summe der ansetzbaren Beiträge jedes Jahr kontinuierlich an.
Ersparnis nur in der Ansparphase
Die Rürup-Rente ist nur steuerlich geltend zu machen, solang sich der Versicherte in der Ansparphase befindet. Damit entspricht die Rürup-Rente bei der Besteuerung in gewisser Hinsicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch dafür dürfen die gezahlten Beiträge zur Rürup Rente bei der Steuer angegeben werden. Der Versicherte erzielt also durch den Abzug der Beitragszahlungen einen interessanten Steuervorteil. Dieser gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer und für Selbständige.
Attraktiv für Arbeitnehmer und Selbständige
Grundsätzlich ist die Rürup-Rente für Arbeitnehmer und für Selbständige gleichermaßen attraktiv. Arbeitnehmer können sich damit eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Zwar kommt für diese Versicherten auch die zulagengeförderte Riester-Rente in Frage, trotzdem kann die Rürup-Rente aufgrund des Steuervorteils interessant sein. Gerade Arbeitnehmer mit einem hohen sozialversicherungspflichtigen Entgelt suchen vielleicht noch nach Möglichkeiten, ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Das geht mit einer Rürup-Rente wunderbar. Das Argument der Abzugsfähigkeit ist auch für Selbständige von Bedeutung. Sie sind nicht unmittelbar förderberechtigt für eine Riester-Rente und können allenfalls eine mittelbare Förderung über den Ehepartner erhalten. Wenn auch das nicht möglich ist, kommt die Rürup-Rente für Selbständige häufig als die einzige Variante in Frage, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Deshalb ist die Rente nach Rürup für viele Selbständige so besonders attraktiv. Gerade diese Versichertengruppe hat eine hohe Steuerlast zu zahlen, wenn das Einkommen entsprechend hoch ist. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass sich viele Selbständige für den Abschluss einer Rürup-Rente interessieren, um daraus einerseits eine solide Altersvorsorge aufzubauen und andererseits eine interessante Steuerersparnis zu erzielen.
Keine Vorteile in der Auszahlungsphase
Etwas anders verhält es sich in der Phase der Auszahlung. Die Rürup-Rente ist eine Basisrente, für sie gelten bei der Besteuerung die gleichen Vorgaben wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, eine Auszahlung aus der Rürup-Rente ist steuerpflichtig, sie unterliegt der Besteuerung. Maßgeblich für die Höhe der Besteuerung ist das Jahr des Renteneintritts, die sogenannte Kohorte. Wer im Jahr 2016 in Rente geht, muss 72 Prozent seiner Rürup-Rente bei der Besteuerung angeben, 28 Prozent unterliegen nicht der Besteuerung. Ob für den besteuerten Anteil wirklich Steuern zu zahlen sind, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Rolle spielen beispielsweise die gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Pflicht zur Steuerzahlung entsteht nämlich nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Wenn ein Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben muss, wird er häufig vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe aufgefordert. Will man das vermeiden, lohnt sich ein Anruf beim Finanzamt. Dort kann man nachfragen, ob und wie man als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss. Erst nach der Prüfung der Steuererklärung steht fest, ob der Rentner tatsächlich zukünftig Steuern zahlen muss.
Versicherer ohne Auswirkungen auf Steuervorteil
Wer sich für den Abschluss einer Rürup-Rente interessiert, hört häufig die Empfehlung, einen sorgfältigen Preis-Leistungs-Vergleich, bevor man den Rürup Vertrag unterschreibt. Das ist grundsätzlich gut und richtig. Wissen muss man allerdings, dass die Wahl des Versicherers keinen Einfluss hat auf die Absetzbarkeit der Beiträge und auf den Steuervorteil. Dieser wird für jede Rürup-Rente unabhängig von dem gewählten Anbieter gewährt. Interessant ist der Vergleich allenfalls, wenn es um die ausgezahlte Rente geht. Ein Versicherer, der finanziell solide aufgestellt ist und der ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, wird tendenziell eine höhere Auszahlung gewähren, die natürlich bei der Besteuerung eine Rolle spielen kann. Allerdings sollten steuerliche Fragen zur Auszahlung bei der Wahl des richtigen Versicherers eher eine untergeordnete Rolle spielen. Der beste Versicherer dürfte regelmäßig derjenige sein, der ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und der im Vergleich mit guten Bewertungen abgeschnitten hat.
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