Der gesetzlichen Rentenversicherung kommt in Deutschland eine wichtige Funktion zu: Sie ist eine stabile Säule im Sozialversicherungssystem und gerade für Arbeitnehmer im Alter die wichtigste Einnahmequelle. Im Vergleich zu unterschiedlichsten Formen der privaten Altersvorsorge gilt sie außerdem als relativ renditestark. Wer nicht gesetzlich versichert ist, hat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern und Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Damit können Sie selbst für das Alter vorsorgen. Doch was müssen Sie zur freiwilligen Rentenversicherung wissen und was gilt es zu beachten?
Warum lohnt es sich, freiwillig Beiträge zu zahlen?
Wer derzeit eine private Altersvorsorge als Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat, kennt das Problem: Die Garantieverzinsung nimmt seit Jahren ab und auch die Gewinn- und Überschussbeteiligung der Versicherer wird nicht mehr von allen Gesellschaften gezahlt. Das liegt vor allem an den anhaltenden Niedrigzinsen für Geldanlagen. Die Versicherer investieren die Beiträge ihrer Versicherten für die Lebens- oder Rentenversicherung und arbeiten damit an den Kapitalmärkten.
Allerdings erzielen selbst die ganz großen Lebensversicherer kaum noch nennenswerte Renditen. Zwar ist es ihnen gerade noch möglich, die zugesagte Garantieverzinsung auf die Beiträge zu zahlen, doch höhere Verzinsungen sind schlicht nicht mehr zu erwirtschaften. Damit einher geht eine recht überschaubare Gewinn- und Überschussbeteiligung, die noch vor wenigen Jahren jedes Jahr an die Versicherten ausgezahlt wurde.
Aus Garantieverzinsung, Gewinn- und Überschussbeteiligung ergab sich früher gerade bei langer Laufzeit eine attraktive Rendite. Doch heute sind Lebens- und Rentenversicherungen keinesfalls so renditestark wie noch vor einigen Jahren. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich häufig nicht mehr, mit solchen Versicherungen privat vorzusorgen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist aus diesem Grund für freiwillige Zuzahlungen eine interessante Alternative, die häufig unterschätzt wird oder nicht bekannt ist.
Allerdings zeigen Untersuchungen immer wieder, dass sie im Vergleich zu privaten Versicherungen durchaus eine solide Rendite erwirtschaftet und auch recht sicher und gut kalkulierbar ist. Deshalb lohnt es sich, mit freiwilligen Beiträgen eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Die freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können problemlos als Ergänzung einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente gezahlt werden.
Wer darf freiwillig in die Rente einzahlen?
Grundsätzlich darf jeder, der in Deutschland lebt, ab 16 Jahren in die gesetzliche Rente einzahlen. Damit lohnt es sich sogar schon für Schüler und Studierende, in jungen Jahren mit einer kleinen Einzahlung zu beginnen. Interessanter ist eine Einzahlung in die gesetzliche Rente für Sie, wenn Sie bereits in Frührente sind und eine entsprechende Rentenzahlung erhalten. Sie können dann bis zum Beginn des gesetzlichen Rentenalters einzahlen und damit Ihre Rente noch aufbessern. Auch als Selbstständiger können Sie sich häufig freiwillig in der gesetzlichen Rente versichern.
Prüfen Sie also, ob diese Alternative für Sie in Frage kommt, und vergleichen Sie die Einzahlung in die gesetzliche Rente mit den Alternativen Rürup und Privatversicherung. Sofern es finanziell für Sie möglich ist, können Sie auch in beide Rentenversicherungen einzahlen und sich damit eine stabile und kalkulierbare private Altersvorsorge aufbauen.
Für wen lohnt sich eine freiwillige Einzahlung?
In erster Linie kommt eine freiwillige Einzahlung für Sie in Frage, wenn Sie nicht durchgängig oder langfristig berufstätig waren und deshalb nicht kontinuierlich in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Wer zum Beispiel gerade 35 Beitragsjahre nachweist, hat die Untergrenze für den Anspruch auf die gesetzliche Rente erreicht. Allerdings erhöht sich die Rente, wenn Sie noch einige weitere Beitragsjahre nachweisen. Mit einer freiwilligen Einzahlung steigern Sie deshalb die Rentenauszahlung. Diese Chance sollten Sie nutzen, sofern es Ihre finanziellen Möglichkeiten zulassen.
Wer darf nicht freiwillig in die Rente einzahlen?
Obwohl die gesetzliche Rente gerade für Arbeitnehmer eine wichtige Säule ihrer Altersvorsorge ist, darf man nicht freiwillig einzahlen, wenn man bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht und deshalb Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Sofern Sie also bereits als Arbeitnehmer tätig sind und in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, kommt eine zusätzliche freiwillige Einzahlung für Sie nicht in Frage. Diese würde erst wieder für Sie interessant werden, wenn Sie in Frührente gehen und deshalb keine Einzahlungen mehr leisten. Für viele andere Menschen ist die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung hingegen eine Alternative, die gerne unterschätzt und entsprechend wenig in vollem Umfang genutzt wird.
Fazit: Freiwillige Einzahlungen lohnen sich zur Rentenerhöhung
Wer seine gesetzliche Rente erhöhen will, sollte die Chance für sich prüfen, ob eine freiwillige Einzahlung von Beiträgen möglich ist. Im Prinzip kann jeder, der nicht in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Besonders für Schüler und Studenten ab dem 16. Lebensjahr und für Frührentner ergeben sich dadurch finanziell attraktive Wege, um den Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu erhöhen.
Da die gesetzliche Rente im Vergleich zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen durchaus eine recht lohnende Rendite erzielt, sollten Sie diese Variante unbedingt prüfen, sofern Sie zum Kreis derer gehören, die freiwillig einzahlen dürfen und wenn Sie die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung haben. Durch freiwillige Beitragszahlungen steigern Sie Ihre spätere Rente und erweitern damit Ihren finanziellen Spielraum im Alter.