So früh wie möglich in den Ruhestand zu gehen und das Leben noch einmal so richtig zu genießen – dieses Ziel haben immer mehr Erwerbstätige. Statt mit 65 Jahren und mehr in Rente zu gehen, steht die sogenannte „Rente mit 63“ hoch im Kurs, denn die Nachfrage danach scheint höher als man vor der Einführung erwartet hatte. Doch was bedeutet das für die Höhe der Rente und was müssen Sie wissen, wenn Sie sich für die Frührente interessieren?
Wie funktioniert die Rente mit 63 Jahren?
Dem turbulenten Berufsleben den Rücken zu kehren gewinnt für viele Menschen an Bedeutung, wenn der Ruhestand naht – dieser Eindruck entsteht jedenfalls, wenn man aktuelle Medienberichte verfolgt. Allein in der Zeit von Januar bis Oktober 2018 haben über 100.000 Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung angefragt, wie es bei einer Frührente mit den Finanzen aussieht und mit welchen Einbußen zu rechnen ist.
Die Frührente ist vorrangig für Menschen ab Jahrgang 1964 interessant, denn ab diesem Jahrgang liegt die Grenze für die Regelaltersrente bei 67 Jahren. Nur wenige Berufstätige möchten wohl so lange arbeiten und vor diesem Hintergrund ist das Interesse durchaus verständlich. Allerdings kommt die Rente mit 63 Jahren nicht für jeden in Frage, denn sie ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Diese müssen Sie kennen und für Ihre individuelle Situation beurteilen können, bevor Sie sich dafür entscheiden. Den finanziellen Nachteilen zum Trotz zeigen aktuelle Zahlen auch, dass die Deutschen im Durchschnitt zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Frührente mit 63: Was hat es mit den Rentenabschlägen auf sich?
Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Rente in den Ruhestand geht, muss häufig mit Abschlägen rechnen. Um die Altersrente überhaupt zu erhalten, muss man prinzipiell 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Man spricht dann von „Langjährig Versicherten“. Wer ohne Abschläge in Rente gehen will, muss mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben und wird dann als „Besonders langjährig Versicherter“ bezeichnet.
Zu den 45 Jahren zählen auch bestimmte Schul- und Ausbildungszeiten. Wer mit 20 Jahren nach dem Abitur eine Ausbildung begonnen hat, kann also mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Hat man allerdings ein Studium absolviert und ist danach ins sozialversicherungspflichtige Berufsleben eingetreten, wird es schwer, die 45 Jahre zu erreichen. In diesem Fall greift eher die Regelung für „Langjährig Versicherte“ mit einer Einzahlungsdauer von 35 Jahren. Will man diese Regel nutzen, um vorzeitig in Rente zu gehen, fallen Abschläge an.
Frührente mit 63: Wie hoch sind die Abschläge für Frührentner?
Für jeden Monat, den Sie vor dem Erreichen der für Sie geltenden Regelaltersrente in den Ruhestand gehen, fallen 0,3 Prozent an Abschlägen an. Das macht pro Jahr insgesamt 3,6 Prozent. Für jedes Jahr, das Sie vorab in Rente gehen, müssen Sie also mit 3,6 Prozent an Abschlägen auf Ihre Rente rechnen. Der Abschlag kann bis zu 14,4 Prozent steigen, wenn Sie bis zu vier Jahren vor dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dieser Abschlag gilt Ihr ganzes Leben lang und wird somit eine nennenswerte Größenordnung ausmachen.
Wer allerdings plant, die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, kann frühzeitig handeln und mit einer privaten Altersvorsorge - beispielsweise einer Rürup-Rente - vorbeugen, um die entstehende Rentenlücke zu decken. Auch mit Ausgleichszahlungen haben Sie die Möglichkeit, Vorsorge zu treffen. Im besten Fall ist Ihre Vorsorge so angelegt, dass Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen und keine Abschläge hinnehmen müssen. Allerdings sind die Ausgleichszahlungen recht hoch.
Was muss man zu Ausgleichszahlungen bei der Frührente wissen?
Ob es sich für Sie lohnt, eine Einmalzahlung als Ausgleich für die vorzeitige Rente zu leisten, lässt sich am besten durch eine individuelle Prüfung der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Zu beachten sind dabei bestimmte Altersgrenzen, denn die Zuzahlung ist nicht in jedem Alter sinnvoll und möglich. Sofern Sie sich dafür interessieren, die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung zu verifizieren, lohnt es sich, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten Sie eine verbindliche Aussage, mit der Sie weiter planen und kalkulieren können.
Für eine Ausgleichszahlung in Frage kommen häufig Erbschaften oder auch die Auszahlung aus einer Lebensversicherung. Damit Sie Ihre Finanzen für das Alter sinnvoll planen und aufbauen können, ist ein Termin bei der Rentenberatung somit sehr zu empfehlen.
Fazit: Wer frühzeitig in Rente will, muss planen
Wenn Sie heute schon wissen, dass Sie nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten gehen wollen, müssen Sie Vorsorge treffen. Eine private Altersvorsorge reicht allein nicht dazu aus, denn sie wird in der Regel abgeschlossen, um die Deckungslücke zwischen Ihrem gewohnten Einkommen und Ihrer gesetzlichen Rente zu decken. Wenn Sie allerdings vorzeitig in Rente gehen wollen, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Um diese Abschläge genau zu berechnen und um eine fundierte Vorstellung zu bekommen, wie hoch Ihre finanziellen Einbußen sind, ist ein Termin bei der Deutschen Rentenberatung sinnvoll. Die Experten berechnen genau, wie hoch Ihre Abschläge sind und haben auch den einen oder anderen Tipp parat, wie Sie diese Abschläge vermeiden.